Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen, Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs - und Zahlungsbedingungen.

1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.

2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte ( Eigentums- Urheberrecht etc. ) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigungen gleichwohl entstehen könnten, die Haftung.

3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbetätigung. Ansprüche können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.

4. Gewährleistungen
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfungen oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Verenderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse ( Witterung, Licht, Feuchtigkeit dgl. ) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind.
Für alle kundenseitig gelieferte/gestellte Materialien wie z.B Papiere, Textilien, Originale, Trägermaterialien u.s.w. wird keine Gewährleistung übernommen. Gleichermaßen wird in diesen Fällen auch keine Gewährleistung auf die Qualität und die Haltbarkeit der Personalisierung übernommen. Bei Druck oder Verarbeitungsproblemen können/werden diese dementsprechend nicht ersetzt.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens 8 Tage nach Lieferung, schriftlich erfolgen. Wir werden versuchen den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, leisten wir schnellstens kostenlosen Ersatz .

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn Sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen Dritte hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferanten bedarf.

7. Zahlung
Rechnungen Sind sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sindzu bezahlen. Sollte die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum nicht eingegangen sein, werden Verzugszinsen von 1% der Rechnungssumme pro angefangenem Monat fällig. Bei Aufträgen,die für Rechnungen eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller, neben dem Dritten, als Selbstschuldner. Sofern Kleinaufträge ( mit einem Warenwert unter 20 € ) nicht sofort beglichen werden und deshalb durch unsere Buchhaltung eine Rechnung erstellt werden muß, wird ein Bearbeitungszuschlag von 10 € erhoben.

8. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.